Betreutes Jugendwohnen
Individuelle Wohnmaßnahme – Betreutes Jugendwohnen – Haus Furtmühle
im Rahmen des § 34 SGB VIII
Die individuelle Wohnmaßnahme – Betreutes Jugendwohnen – schließt sich an die Phase der Verselbstständigung im Haus Furtmühle an. In Anlehnung an die Konzeption des Haus Furtmühle bieten wir dem jungen Menschen auf dem Weg zu einem eigenständigen Leben Unterstützung in allen Bereichen. Selbstverständlich wird der junge Mensch im pädagogischen Alltag zur Partizipation angeregt und zur Mitwirkung in verschiedensten Situationen angehalten. Auch das Beschwerdeverfahren und die Möglichkeit das Ombudssystem hinzuzuziehen, wurden umfänglich und mehrfach mit dem jungen Menschen besprochen und analog zum Ablauf im Haus Furtmühle behandelt, die dem jungen Menschen bekannt sind.
Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Einrichtung einer Individuellen Wohnmaßnahme sind selbständiges morgendliches Aufstehen und eigenverantwortlicher Besuch von Schule oder Ausbildungsstätte, sowie das zuverlässige Einhalten von Verabredungen und Vereinbarungen. Problemlagen werden ansatzweise selbst erkannt und angesprochen. Der junge Mensch ist bereit sich weiterhin von der Einrichtung betreuen zu lassen und schließt mit uns einen entsprechenden Vertrag.
Beschreibung der Maßnahme:
Der junge Mensch lebt selbstständig in einem Single-Appartement und wird in seinem Alltag sozialpädagogisch betreut und unterstützt. Die Einrichtung mietet hierzu eine geeignete Wohnung in Pfullendorf oder Umgebung an, die der junge Mensch später in eigener Regie übernehmen kann. Die verantwortliche Bezugsbetreuung und die vertrauten Betreuenden bleiben ihm erhalten. Diese werden sich auch weiterhin unterstützend um alle schulischen bzw. Ausbildungsangelegenheiten kümmern. Eine belastende Veränderung, die ein Betreuungswechsel bewirken würde, wird somit vermieden.
Die Betreuung kann im Rahmen der Hilfeplanung flexibel auf die Notwendigkeit und den Bedarf des jungen Menschen abgestimmt werden. Außerhalb der direkten Betreuungszeiten ist eine Rufbereitschaft über den Heimbereich auf der Furtmühle sichergestellt.
Allgemeine Ziele:
- Zunehmende Verselbständigung mit Schutz vor Verschuldung und Verwahrlosung
- Berufliche Orientierung und/oder Entwicklung der schulischen Perspektive
- Einbindung und Integration im Sozialraum
- Kenntnis der allgemeinen Hilfestrukturen und deren Nutzung (Ärzt:innen, Therapeut:innen, Beratungsstellen usw.)
- Unterstützung bei der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der eigenen Lebensperspektive
- Erlernen einer vorausschauenden Finanzplanung
- Sinnvolles Wirtschaften, Rechnungswesen und Kontoführung
- Eigenständiges Haushalten im Bereich Hauswirtschaft, Einkaufen, Kochen etc.
- Sinnvolle Planung und Organisation von Freizeitaktivitäten
- Ausgewogene Entwicklung von Schule, Beruf- und Privatleben
- Stärkung der persönlichen und sozial-emotionalen Kompetenz
Weitere individuelle Ziele werden im Rahmen der Hilfeplanung mit dem jungen Menschen erarbeitet und in einem Betreuungsvertrag festgehalten.

